AGB Geschäftskunden
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich zwischen der
weimar GmbH Gesellschaft für Marketing, Kongress- und Tourismusservice
vertreten durch die Geschäftsführerin Ulrike Köppel
UNESCO- Platz 1
99423 Weimar
Handelsregisternummer: AG Jena HRB 110835
UST- Nr: DE234947918.:
im Folgenden „Anbieterin“, und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB, im Folgenden „Besteller“. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. - Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
- Der Kaufvertrag kommt zustande zwischen der Anbieterin und dem Besteller.
- Das Warenangebot der Anbieterin ist unverbindlich und stellt lediglich eine Aufforderung zur Bestellung dar. Die Anbieterin behält sich Änderungen bei Irrtümern vor.
- Der Kaufvertrag kommt erst durch eine Annahmeerklärung Seitens der Anbieterin zustande. Diese erfolgt zum früheren der beiden Termine, entweder Zusendung der Ware oder Zusendung einer Versandbestätigung per E-Mail. Bestätigung über den Eingang der Bestellung stellen keine Annahmeerklärung im zuvor genannten Sinne dar.
§ 3 Leistungsbeschreibung für Tickets und Gutscheine
Die Anbieterin ist nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen. Diese werden durch den jeweiligen Veranstalter durchgeführt, der auch Aussteller des Gutscheines bzw. Tickets ist. Durch den Erwerb des Gutscheines/ Tickets kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Möglicherweise gelten für diese rechtlichen Beziehungen eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Die Anbieterin vertreibt die Gutscheine und Tickets im Auftrag des jeweiligen Veranstalters als Vermittlerin, es sei denn, sie ist im Einzelfall ausdrücklich selbst als Veranstalter ausgewiesen. Mit der Bestellung von Gutscheinen/ Tickets beauftragt der Kunde die Anbieterin mit der Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich Versand.
§ 4 Preise und Zahlung
- Die Zahlung erfolgt per Vorkasse, Rechnung oder PAYPAL. Andere Zahlungsmodalitäten müssen besonders vereinbart werden. Die Anbieterin behält sich das Recht vor im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen. Der Besteller hat den vollen Rechnungsbetrag unter Angabe des Verwendungszwecks innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Annahmeerklärung auf das Konto in der Bestätigungs-Email benanntes Konto der Anbieterin zu überweisen.
- Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise in EUR inklusive Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten in jeweils gültiger Höhe.
- Bei Zahlungen per PAYPAL ermächtigt der Besteller die Anbieterin ausdrücklich dazu, die fälligen Beträge zum Zeitpunkt der Bestellung einzuziehen. Die Zahlung des Kaufpreises per Rechnung oder Vorkasse hat ausschließlich auf das angegebene Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer Vereinbarung zulässig.
§ 5 Lieferzeit, Lieferung
- Der Beginn der angegebenen Lieferzeit setzt den Zahlungseingang des Rechnungsbettages unter Angabe der Rechnungsnummer bzw. die Gutschrift nach Einzug der Forderung voraus.
- Die Ware wird an den Besteller auf dessen Wunsch versandt. Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Lagers, auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
- Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Anbieterin berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
- Die Anbieterin behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn sich die Anbieterin nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Die Anbieterin ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
- Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller die Anbieterin unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den entstandenen Ausfall.
- Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
- Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag der Anbieterin. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, nicht im Eigentum der Anbieterin befindlichen Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt die Anbieterin das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller der Anbieterin das anteilige Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.
- Die Anbieterin verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 7 Gewährleistung, Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
- Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der gelieferten Ware beim Besteller. Soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
- Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird die Anbieterin die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach ihrer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
- Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
- Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
- Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen die Anbieterin bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
§ 8 Aufrechnungsverbot
Die Aufrechnung gegen uns zustehende Zahlungsansprüche ist nur mit rechtskräftig fest stellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.
§ 9 Sonstiges
- Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Anbieterin, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Wir behalten uns die Möglichkeit vor, den Besteller an dessen Geschäftssitz zu verklagen.